Die bisher bestehenden Regelungen zum Infektionsschutz sind mit Ablauf des 2. April 2022 ausgelaufen. Ab dem 3. April gibt es grundsätzlich nur noch Basisschutzmaßnahmen in bestimmten Bereichen.
Durch die weitgehenden Lockerungen sind die Besucherinnen und Besucher des Rathauses und der gemeindlichen Einrichtungen (Bücherei, Bürgertreff im Theresia Petsch Haus, Bauhof) nicht mehr verpflichtet, einen Impf-, Test- oder Genesenen-Nachweis (3G-Regel) vorzulegen. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben auch weiterhin empfohlen. Daher gilt für Besucher im Rathaus und in den genannten gemeindlichen Einrichtungen weiter eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,50 Metern.
Für persönliche Erledigungen im Rathaus bitten wir wie bisher von der Möglichkeit einer vorherigen Terminvereinbarung gebrauch zu machen. Die Ansprechpartner können der Homepage von Bernried entnommen werden:
www.bernried.de/Rathaus/Gemeindeverwaltung/Behördenwegweiser
Weiter möchten wir darauf hinweisen, dass auf unserer Homepage unter der Rubrik https://www.bernried.de/de/rathaus/buergerservice/elektronische-formulare verschiedene Behördengänge auch online erledigt werden können.
Öffnungszeiten Rathaus Bernried a. S.
Montag bis Freitag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und Donnerstag 16.00 Uhr – 18.00 Uhr
Gemeinde Bernried a. S., 04.04.2022
Dr. Georg Malterer
Erster Bürgermeister