Zum 1. Mai 2025 erlässt das Landratsamt Weilheim-Schongau eine Verordnung zum Schutz freilebender Katzen (KatzenschutzVO), die nach einer Übergangfrist von sechs Monaten zum 1. November 2025 in Kraft tritt. Der Hintergrund dieser Maßnahme sind zunehmende Tierschutzmeldungen besorgter Bürgerinnen und Bürger über immer mehr kranke und verletzte verwilderte Katzen.
Die Verordnung gilt für das gesamte Gebiet des Landkreises Weilheim-Schongau und umfasst eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für freilaufende Halterkatzen.
Wer im Landkreis eine Katze hält und dieser einen unkontrolliert freien Auslauf gewähren möchte, hat diese mit einem Mikrochip oder einer Ohrtätowierung eindeutig und dauerhaft kennzeichnen zu lassen sowie zu registrieren. Die einfache und unkomplizierte Registrierung kann entweder im kostenfreien Haustierregister von Tasso e.V. oder durch das ebenfalls kostenfreie Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes e.V. (FINDEFIX) erfolgen.
Die Kennzeichnung der Katzen, denen ihre Besitzer einen unkontrollierten Auslauf ermöglichen möchten, hilft, das tatsächliche Ausmaß der freilebenden und somit herrenlosen Katzen und damit verbundene Problemfelder zu ermitteln.
Zahlreiche verantwortungsbewusste Katzenhalter haben ihre Tiere bereits mit Mikrochip oder Ohrtätowierung gekennzeichnet und zumeist auch in eines der genannten Register eintragen lassen. Nun sind auch alle anderen gewissenhaften Tierhalter aufgefordert, noch fehlende Kennzeichnungen und Registrierungen vorzunehmen. Mit der Beachtung der Verordnung leisten alle Katzenhalter einen wertvollen Beitrag zum aktiven und gelebten Tierschutz.
Auch wenn die aktuelle Verordnung keine Beschränkungen hinsichtlich des unkontrollierten Freilaufes fortpflanzungsfähiger (nicht kastrierter) Katzen vorsieht, appelliert das Veterinäramt an alle Katzenhalter, eine unkontrollierte Vermehrung der Tiere zu verhindern. Auch die Kastration von Freigängern gehört zu einer verantwortungsvollen Katzenhaltung und verhindert im Ergebnis ebenfalls Inzucht und Tierleid.
Der vollständige Verordnungstext und weitere Informationen zum Thema sind auf der Internetseite des Landratsamtes Weilheim-Schongau www.weilheim-schongau.de in der Rubrik „Was erledige ich wo?“ unter „K“ mit dem Stichwort „Katzenschutzverordnung“ zu finden.