Für Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 drängt die Zeit
Viele Bürger in unserer Gemeinde hängen noch immer an ihren alten „Lappen“. Doch für einige wird es höchste Zeit, sich davon zu trennen: Die Papier-Führerscheine in rosa und grau der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 müssen bis spätestens 19. Januar 2022 gegen die fälschungssichere EU-Fahrerlaubnis umgetauscht werden. Das sind nur noch vier Monate.
Diesen Stichtag haben offensichtlich viele nicht im Blick: Im Landkreis Weilheim-Schongau existieren noch 6200 alte Führerscheine, die am 19. Januar kommenden Jahres ihre Gültigkeit verlieren, darunter sicherlich auch einige Inhaber in unserer Gemeinde. Da es unangenehme Folgen – etwa bei einer Verkehrskontrolle – haben kann, empfiehlt die Führerscheinstelle des Landratsamts Weilheim-Schongau, sich so bald wie möglich darum zu kümmern, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Denn die neuen Führerscheine werden zentral in der Bundesdruckerei hergestellt, was inklusive Versand einen höheren Zeitaufwand bedeutet.
Zur Antragstellung ist es nötig, in der Führerscheinstelle im Weilheim oder Schongau persönlich zu erscheinen.
Mitbringen muss man
Der neue Führerschein ist im Scheckkartenformat und 15 Jahre gültig. Selbstverständlich bleiben alle Fahrerlaubnisklassen erhalten. Auf Wunsch kann man als Andenken den alten Führerschein entwertet behalten.
Aufgrund des hohen Zeitdrucks empfiehlt die Führerscheinstelle eine Terminvereinbarung über die Website des Landratsamts: https://termine-reservieren.de/termine/weilheimschongau/
und wünscht allen Landkreisbürgern mit dem neuen kompakten Führerschein: Weiterhin sichere Fahrt!